- Aufträge werden - soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich
von uns bestätigt sind - nur zu unseren Bedingungen angenommen und
ausgeführt. Für Aufträge unter einem Warenwert von Euro 160,-- excl. Ust
werden Fixkosten für Transport und Verpackung pauschal verrechnet.
Diesbezüglich finden Sie aktuelle Angaben in den Preislisten, in Offerten
oder im Firmendatenblatt N 3-1-2001. Lieferzeitangaben sind cirka Angaben,
bei Überschreitung derartiger Lieferzeitangaben ist der Käufer berechtigt
schriftlich eine Lieferurgenz mit Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen
auszusprechen; ab Erhalt dieser Lieferurgenz hat der Verkäufer die
Möglichkeit binnen 10 Arbeitstagen den Vertrag zeitgerecht zu erfüllen.
- Lieferungen erfolgen jeweils zu Tagespreisen EXW = ex works lt. Incoterms
2000. Ab einem bestimmten Mindestauftragswert steht es uns frei, auch CPT
(benannter Empfangsort im Inland) lt. Incoterms 2000 zu liefern.
Mehrkosten die durch besondere Versandwünsche entstehen, gehen zu Lasten
des Käufers. Demzufolge geht die Gefahr für alle Sendungen bei Verlassen
des Hauses des Verkäufers auf den Käufer über.
- Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
Berücksichtigung finden. Bei Sonderanfertigungen sind Über- oder
Unterlieferungen bis zu 10% möglich. Bei berechtigter Beanstandung, d. h.
bei Vorliegen von Fabrikationsfehlern, wird kostenlos Ersatz geliefert
oder die Gegenstände werden kostenlos repariert, soweit die Ware nicht
getragen wurde. Die Ersatzpflicht erstreckt sich ausschliesslich auf die
kostenlose Lieferung einwandfreier Ware, weitergehende Ansprüche auf
Schadenersatz oder Vergütung für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
- Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäss gelieferter Ware findet nicht statt.
Bei vorhergehendem schriftlichem Einverständnis von uns, können davon
Ausnahmen gemacht werden. Derartige Rücksendungen werden jedoch nur
frachtfrei übernommen (Kostengünstigste Transportmittel für beide Partner
werden jeweils gesondert vereinbart), wobei die Daten (Nummer und Datum)
des jeweiligen Lieferscheines oder der Rechnung, anzuführen sind. Auch
bei Fehllieferungen unsererseits erbitten wir um kurze, vorherige
telefonische Kontaktaufnahme mit uns, damit der kostengünstigste
Rücksendungsweg vereinbart wird.
- Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen leisten wir Garantie auf die Dauer
von 6 Monaten ab Lieferung, wobei natürliche Abnutzung ausgeschlossen ist,
da die Einsatzbedingungen außerhalb unserer Verantwortung stehen.
Gewährleistung und Produkthaftpflicht entsprechen den jeweils gesetzlichen
Vorschriften. Konsumenten in der Definition des Konsumentenschutzgesetzes
stehen diese Regelungen uneingeschränkt zur Verfügung.
- Bei Schadensfällen unterwerfen sich die Vertragsparteien den
Schiedsgerichten der Wirtschaftskammer Österreichs bzw. bei
internationalen Geschäften der Internationalen Handelskammer.
- Die Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen verlängerten und erweiterten
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Kommt der Käufer seinen vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach, so ist der Verkäufer
auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Setzung einer Nachfrist
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen.
Werden fällige Forderungen nicht termingerecht bezahlt, stellt der Käufer
seine Zahlungen ein, wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
werden Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben, so werden alle offenen
Forderungen ohne Rücksicht auf die eingeräumten Zahlungsziele sofort
fällig.
- Zahlungsbedingungen: werden nach besonderer Vereinbarung und nach Vorlage
einer Selbstauskunft und von Referenzen (siehe Formblatt N 4-1-2001)
festgelegt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verrechnen wir
Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem Sollzinssatz unserer
Hausbank.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waidhofen/Thaya.
Es gilt österreichisches Recht.
- Sollte eine oder mehrere Regelungen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung die
dem ursprünglichem wirtschaftlichem Erfolg möglichst nahe kommt.
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