Liefer- und Zahlungsbedingungen Ausgabe N 2-1-2002
 
BERUFSKLEIDUNG NAGELE GesmbH
Schlossgasse 31
A-3830 Waidhofen/Thaya, Austria
Tel. +43-2842-52602
Fax +43-2842-53866
Ust-IdNr.ATU 20348407
Firmenbuch FN 33034f
ARA-Lizenz 1109
E-mail: office@nagele.at
 
  1. Aufträge werden - soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich von uns bestätigt sind - nur zu unseren Bedingungen angenommen und ausgeführt. Für Aufträge unter einem Warenwert von Euro 160,-- excl. Ust werden Fixkosten für Transport und Verpackung pauschal verrechnet. Diesbezüglich finden Sie aktuelle Angaben in den Preislisten, in Offerten oder im Firmendatenblatt N 3-1-2001. Lieferzeitangaben sind cirka Angaben, bei Überschreitung derartiger Lieferzeitangaben ist der Käufer berechtigt schriftlich eine Lieferurgenz mit Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen auszusprechen; ab Erhalt dieser Lieferurgenz hat der Verkäufer die Möglichkeit binnen 10 Arbeitstagen den Vertrag zeitgerecht zu erfüllen.

  2. Lieferungen erfolgen jeweils zu Tagespreisen EXW = ex works lt. Incoterms 2000. Ab einem bestimmten Mindestauftragswert steht es uns frei, auch CPT (benannter Empfangsort im Inland) lt. Incoterms 2000 zu liefern. Mehrkosten die durch besondere Versandwünsche entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Demzufolge geht die Gefahr für alle Sendungen bei Verlassen des Hauses des Verkäufers auf den Käufer über.

  3. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware Berücksichtigung finden. Bei Sonderanfertigungen sind Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% möglich. Bei berechtigter Beanstandung, d. h. bei Vorliegen von Fabrikationsfehlern, wird kostenlos Ersatz geliefert oder die Gegenstände werden kostenlos repariert, soweit die Ware nicht getragen wurde. Die Ersatzpflicht erstreckt sich ausschliesslich auf die kostenlose Lieferung einwandfreier Ware, weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz oder Vergütung für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

  4. Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäss gelieferter Ware findet nicht statt. Bei vorhergehendem schriftlichem Einverständnis von uns, können davon Ausnahmen gemacht werden. Derartige Rücksendungen werden jedoch nur frachtfrei übernommen (Kostengünstigste Transportmittel für beide Partner werden jeweils gesondert vereinbart), wobei die Daten (Nummer und Datum) des jeweiligen Lieferscheines oder der Rechnung, anzuführen sind. Auch bei Fehllieferungen unsererseits erbitten wir um kurze, vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit uns, damit der kostengünstigste Rücksendungsweg vereinbart wird.

  5. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen leisten wir Garantie auf die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, wobei natürliche Abnutzung ausgeschlossen ist, da die Einsatzbedingungen außerhalb unserer Verantwortung stehen. Gewährleistung und Produkthaftpflicht entsprechen den jeweils gesetzlichen Vorschriften. Konsumenten in der Definition des Konsumentenschutzgesetzes stehen diese Regelungen uneingeschränkt zur Verfügung.

  6. Bei Schadensfällen unterwerfen sich die Vertragsparteien den Schiedsgerichten der Wirtschaftskammer Österreichs bzw. bei internationalen Geschäften der Internationalen Handelskammer.

  7. Die Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach, so ist der Verkäufer auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen. Werden fällige Forderungen nicht termingerecht bezahlt, stellt der Käufer seine Zahlungen ein, wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder werden Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben, so werden alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf die eingeräumten Zahlungsziele sofort fällig.

  8. Zahlungsbedingungen: werden nach besonderer Vereinbarung und nach Vorlage einer Selbstauskunft und von Referenzen (siehe Formblatt N 4-1-2001) festgelegt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem Sollzinssatz unserer Hausbank.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waidhofen/Thaya. Es gilt österreichisches Recht.

  10. Sollte eine oder mehrere Regelungen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung die dem ursprünglichem wirtschaftlichem Erfolg möglichst nahe kommt.